Patienteninformation

 

Wie bekomme ich Ergotherapie?

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Zu den Heilmitteln gehören auch die Maßnahmen der Ergotherapie.

Im Rahmen von Therapie und Rehabilitation stellt Ihr behandelnder Arzt zunächst eine medizinische Diagnose und für den Beginn einer ergotherapeutischen Behandlung eine Heilmittelverordnung aus.

Wir sind bei allen gesetzlichen und privaten Kassen, sowie bei den Berufsgenossenschaften zugelassen.

 

 

Ergotherapie in unserer Praxis

Sobald Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Ergotherapie ausgestellt hat, können Sie gerne mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.

Bei Ihrem 1. Termin erfolgt eine ausführliche Befunderhebung, die die Grundlage für die weiteren Therapiemaßnahmen bildet. Sollten Sie weitergehende Informationen (Arztberichte, Auswertungen, usw.) zur Verfügung haben, bitten wir Sie, diese mitzubringen.

Des Weiteren findet in der ersten Behandlungsstunde ein Gespräch mit dem Patienten und dessen Eltern, Ehegatten oder Angehörigen statt, um die Behandlung und deren Hintergründe gemeinsam zu besprechen.

Auf der Grundlage standardisierter Testverfahren, Screenings und Gesprächen wird eine zielgerichtete individuelle Therapie geplant und durchgeführt. Mit einem eigenen Bewegungsraum, einem separaten Werkraum und fünf weiteren Behandlungsräumen haben wir viel Platz für eine optimale Therapie-Umgebung.

Damit unsere Praxis auch für Rollstuhlfahrer sowie Gehbehinderte geeignet ist, ist sie mit großzügigen Räumlichkeiten, barrierefrei und mit einem Fahrstuhl erreichbar.

 

Verordnung (Rezept)

Ist auf dem Rezept kein „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter 28 Tage Zeit, um mit der Behandlung zu beginnen. Maßgeblich und quartalunabhängig ist hierfür das Ausstellungsdatum.

Bei Privatversicherten gibt es keine Einschränkung.

Für jede Behandlungsstunde muss eine gültige Verordnung vorliegen, denn ohne einer gültigen Verordnung dürfen wir nicht behandeln! Eine Therapiestunde ohne gültiges Rezept verstößt gegen den Vertrag mit den Krankenkassen und ist nicht erlaubt!

Besonders für Folgerezepte ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig bei Ihrem Arzt eine neue Verordnung anfordern.

 

Termineinhaltung / Terminabsage

Wir bitten Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin zu erscheinen. Sollten Sie sich aus irgendeinem Grund verspäten, können wir leider nicht mehr die volle Therapiezeit behandeln, da der nächste Patient bereits wartet. Unser Terminplan ist in der Regel lückenlos durchgeplant und erlaubt keine zeitlichen Abweichungen.

Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Dadurch entstehen Ihnen kaum Wartezeiten und wir können Sie in Ruhe in der für Sie reservierten Zeit behandeln. Sollten Sie verhindert sein und den vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie spätestens 24 Stunden vorher absagen, persönlich oder auf dem Anrufbeantworter!

Da immer häufiger Termine nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, sind wir leider gezwungen, die beiderseits vereinbarte Behandlung zum geltenden Kassensatz nach § 615 BGB in Rechnung zu stellen.

Im Wiederholungsfall behalten wir uns vor, Ihre weiteren Termine anderweitig zu vergeben.

 

Ergotherapie als Hausbesuch

Hausbesuch nach ärztlicher Verordnung ist ebenfalls möglich, wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause oder ggf. in Ihre Einrichtung. Dort behandeln wir Sie in Ihrer gewohnten Umgebung und können zusätzlich bei Bedarf die örtlichen Gegebenheiten analysieren und eine Hilfsmittelberatung durchführen.

So finden Sie uns

Unsere Praxis befindet sich in der Hauensteiner Str. 17 a, im Ärztehaus in Dahn (ehemaliges Schwesternwohnheim), das Nebengebäude von dem Seniorenheim „SenVital“. Ein großer Parkplatz befindet sich direkt vor dem Praxisgebäude, wo Sie jederzeit und uneingeschränkt parken können. Zwei Behindertenparkplätze sind ebenfalls vorhanden.

 

Privatpatienteninformation

Zwischen dem DVE (Deutscher Verband für Ergotherapeuten), aber auch allen anderen Heilmittelverbänden, und den Privatkrankenversicherungen gibt es keine Verträge und keine Preisvereinbarungen. Aus diesem Grund schließen wir mit unseren Privatpatienten einen Honorarvertrag ab, in dem die Preise für die verordnete/n Behandlung/en festgelegt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, bereits vor dem Behandlungsbeginn die Kostenübername durch Ihre Krankenkasse abzuklären.

Patienteninformation

 

 

Wie bekomme ich Ergotherapie?

Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Zu den Heilmitteln gehören auch die Maßnahmen der Ergotherapie.

Im Rahmen von Therapie und Rehabilitation stellt Ihr behandelnder Arzt zunächst eine medizinische Diagnose und für den Beginn einer ergotherapeutischen Behandlung eine Heilmittelverordnung aus.

Wir sind bei allen gesetzlichen und privaten Kassen, sowie bei den Berufsgenossenschaften zugelassen.

 

 

Ergotherapie in unserer Praxis

Sobald Ihr Haus- oder Facharzt eine Verordnung für Ergotherapie ausgestellt hat, können Sie gerne mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.

Bei Ihrem 1. Termin erfolgt eine ausführliche Befunderhebung, die die Grundlage für die weiteren Therapiemaßnahmen bildet. Sollten Sie weitergehende Informationen (Arztberichte, Auswertungen, usw.) zur Verfügung haben, bitten wir Sie, diese mitzubringen.

Des Weiteren findet in der ersten Behandlungsstunde ein Gespräch mit dem Patienten und dessen Eltern, Ehegatten oder Angehörigen statt, um die Behandlung und deren Hintergründe gemeinsam zu besprechen.

Auf der Grundlage standardisierter Testverfahren, Screenings und Gesprächen wird eine zielgerichtete individuelle Therapie geplant und durchgeführt. Mit einem eigenen Bewegungsraum, einem separaten Werkraum und fünf weiteren Behandlungsräumen haben wir viel Platz für eine optimale Therapie-Umgebung.

Damit unsere Praxis auch für Rollstuhlfahrer sowie Gehbehinderte geeignet ist, ist sie mit großzügigen Räumlichkeiten, barrierefrei und mit einem Fahrstuhl erreichbar.

 

Verordnung (Rezept)

Ist auf dem Rezept kein „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, haben Sie als gesetzlich Krankenversicherter 28 Tage Zeit, um mit der Behandlung zu beginnen. Maßgeblich und quartalunabhängig ist hierfür das Ausstellungsdatum.

Bei Privatversicherten gibt es keine Einschränkung.

Für jede Behandlungsstunde muss eine gültige Verordnung vorliegen, denn ohne einer gültigen Verordnung dürfen wir nicht behandeln! Eine Therapiestunde ohne gültiges Rezept verstößt gegen den Vertrag mit den Krankenkassen und ist nicht erlaubt!

Besonders für Folgerezepte ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig bei Ihrem Arzt eine neue Verordnung anfordern.

 

Termineinhaltung / Terminabsage

Wir bitten Sie pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin zu erscheinen. Sollten Sie sich aus irgendeinem Grund verspäten, können wir leider nicht mehr die volle Therapiezeit behandeln, da der nächste Patient bereits wartet. Unser Terminplan ist in der Regel lückenlos durchgeplant und erlaubt keine zeitlichen Abweichungen.

Unsere Praxis wird nach dem Bestellsystem geführt. Dadurch entstehen Ihnen kaum Wartezeiten und wir können Sie in Ruhe in der für Sie reservierten Zeit behandeln. Sollten Sie verhindert sein und den vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie spätestens 24 Stunden vorher absagen, persönlich oder auf dem Anrufbeantworter!

Da immer häufiger Termine nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, sind wir leider gezwungen, die beiderseits vereinbarte Behandlung zum geltenden Kassensatz nach § 615 BGB in Rechnung zu stellen.

Im Wiederholungsfall behalten wir uns vor, Ihre weiteren Termine anderweitig zu vergeben.

 

Ergotherapie als Hausbesuch

Hausbesuch nach ärztlicher Verordnung ist ebenfalls möglich, wir kommen gerne zu Ihnen nach Hause oder ggf. in Ihre Einrichtung. Dort behandeln wir Sie in Ihrer gewohnten Umgebung und können zusätzlich bei Bedarf die örtlichen Gegebenheiten analysieren und eine Hilfsmittelberatung durchführen.

So finden Sie uns

Unsere Praxis befindet sich in der Hauensteiner Str. 17 a, im Ärztehaus in Dahn (ehemaliges Schwesternwohnheim), das Nebengebäude von dem Seniorenheim „SenVital“. Ein großer Parkplatz befindet sich direkt vor dem Praxisgebäude, wo Sie jederzeit und uneingeschränkt parken können. Zwei Behindertenparkplätze sind ebenfalls vorhanden.

 

Privatpatienteninformation

Zwischen dem DVE (Deutscher Verband für Ergotherapeuten), aber auch allen anderen Heilmittelverbänden, und den Privatkrankenversicherungen gibt es keine Verträge und keine Preisvereinbarungen. Aus diesem Grund schließen wir mit unseren Privatpatienten einen Honorarvertrag ab, in dem die Preise für die verordnete/n Behandlung/en festgelegt sind. Wir empfehlen Ihnen daher, bereits vor dem Behandlungsbeginn die Kostenübername durch Ihre Krankenkasse abzuklären.